Ausschreibung
Formelles Verfahren, bei dem ein Auftraggeber einen Auftrag öffentlich bekannt macht und Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert.
Alle wichtigen Begriffe der öffentlichen Vergabe von A bis Z
Formelles Verfahren, bei dem ein Auftraggeber einen Auftrag öffentlich bekannt macht und Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert.
Verfahren, bei dem der Auftraggeber Bieter auffordert, unklare oder ungewöhnliche Angebotsbestandteile zu erläutern.
Vergabeansatz, der agile Methoden wie Scrum oder Kanban in die öffentliche Beschaffung von IT-Projekten integriert und iterative Leistungserbringung ermöglicht.
Beendigung eines Vergabeverfahrens ohne Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber aus bestimmten sachlichen Gründen.
Formaler Vorgang der Öffnung der eingegangenen Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist, teils öffentlich bei Bauvergaben.
Verbindliche Erklärung eines Bieters, die ausgeschriebene Leistung zu den angegebenen Bedingungen zu erbringen.
Formelles Begleitschreiben zum Angebot, in dem der Bieter sein Angebot zusammenfasst, den Gesamtpreis benennt und die Bindung an das Angebot erklärt.
Pflichtmäßige Veröffentlichung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit Angaben zum Zuschlagsempfänger und Auftragswert.
Mitteilung an einen nicht berücksichtigten Bieter über die Nichtberücksichtigung seines Angebots mit Angabe der Gründe.
Formales Schreiben des Auftraggebers, das den Zuschlag bestätigt und die wesentlichen Vertragsinhalte zusammenfasst.
Nachträgliche Änderung eines vergebenen öffentlichen Auftrags, die nur unter den Voraussetzungen des § 132 GWB zulässig ist.
Gesamtheit der Strafvorschriften gegen Bestechung und Bestechlichkeit, die im Vergaberecht zu Ausschlussgründen führen.
Gesetzliche Regelungen zu Rabattverträgen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Pharmaunternehmen gemäß § 130a SGB V, die den Preiswettbewerb bei Arzneimitteln steuern.
Standardisierte Vertragsbedingungen für öffentliche Bauaufträge, die als Ergänzung zur VOB/B die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regeln.
Institution oder Unternehmen, das eine Ausschreibung durchführt und den Auftrag vergibt.
Gespräch zwischen Auftraggeber und Bieter zur Klärung von Unklarheiten im Angebot, ohne dass der Angebotsinhalt verändert werden darf.
Gesamtwert eines öffentlichen Auftrags oder aller Aufträge in einem bestimmten Zeitraum, entscheidend für die Wahl der Verfahrensart.
Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise durch den Auftraggeber, insbesondere bei auffällig niedrigen oder hohen Preisen.
Öffentliche Ausschreibung für Abfallsammlungs-, Transport- und Verwertungsleistungen mit umweltrechtlichen Anforderungen.
Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zur gemeinsamen Angebotsabgabe bei einer öffentlichen Ausschreibung.
Frage eines Bieters an den Auftraggeber zur Klärung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen.
Formelle Erklärung des Auftraggebers, dass eine Bauleistung vertragsgemäß erbracht wurde und als im Wesentlichen mangelfrei gilt.
Offizielle Veröffentlichung einer Ausschreibung, die alle wesentlichen Informationen zum Vergabeverfahren enthält.
Bestandteil der Vergabeunterlagen, der die formalen Anforderungen und Regeln für die Teilnahme am Vergabeverfahren festlegt.
Vertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen wie Strategie-, IT-, Rechts- oder Managementberatung für öffentliche Auftraggeber.
Sicherungsinstrument im Vergabewesen, bei dem ein Dritter (meist eine Bank) für die Vertragserfüllung des Auftragnehmers einsteht.
Ergänzende Informationen und Klarstellungen des Auftraggebers zu den Vergabeunterlagen, die allen Bietern gleichermaßen zugänglich gemacht werden.
EU-rechtliches Regelwerk zur Kontrolle staatlicher Beihilfen, das sicherstellt, dass öffentliche Aufträge den Wettbewerb nicht unzulässig verzerren.
Unternehmen, das ein Angebot auf eine Ausschreibung abgibt und sich um den Auftrag bewirbt.
Öffentlicher Auftrag über die Ausführung oder Planung und Ausführung von Bauleistungen wie Hoch-, Tief- oder Straßenbau.
Zeitraum, in dem ein Bieter an sein abgegebenes Angebot gebunden ist und es nicht zurückziehen oder ändern darf.
Alle vorbereitenden Maßnahmen und Einrichtungen auf einer Baustelle, die im Leistungsverzeichnis als eigenständige Position ausgeschrieben werden.
Höchstes deutsches Zivilgericht, das in Vergabesachen nur bei Divergenzvorlagen der OLG-Vergabesenate entscheidet.
Fachabteilung oder Organisationseinheit innerhalb eines öffentlichen Auftraggebers, die den konkreten Beschaffungsbedarf definiert.
Einsatz von Building Information Modeling (BIM) in öffentlichen Bauvergaben als Anforderung an digitale Planungs- und Bauprozesse.
Einsatz von Blockchain-Technologie in der öffentlichen Beschaffung zur Erhöhung von Transparenz, Manipulationssicherheit und Nachvollziehbarkeit.
Europäisches Konformitätszeichen, das bestätigt, dass ein Produkt die geltenden EU-Harmonisierungsvorschriften erfüllt – in öffentlichen Ausschreibungen häufig als Pflichtanforderung.
Einheitliches Klassifikationssystem für öffentliche Aufträge in der EU zur Kategorisierung von Produkten und Dienstleistungen.
Öffentliche Ausschreibung für Verpflegungsdienstleistungen mit besonderen Anforderungen an Qualität, Nachhaltigkeit und Hygiene.
Vergabeverfahren für Cloud-Dienste (SaaS, IaaS, PaaS) der öffentlichen Verwaltung mit besonderen Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und digitale Souveränität.
Elektronisches Verfahren für standardisierte Beschaffungen, bei dem neue Bieter jederzeit beitreten können und Einzelaufträge im Wettbewerb vergeben werden.
Vergabe eines öffentlichen Auftrags ohne formales Verfahren direkt an ein Unternehmen, zulässig nur bei geringen Auftragswerten.
Vertragstyp, bei dem der Auftragnehmer die Erbringung einer bestimmten Tätigkeit schuldet, nicht einen konkreten Erfolg (§ 611 BGB).
Technische Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN), die in öffentlichen Ausschreibungen als Qualitäts- und Leistungsstandards referenziert werden.
Anforderungen der DSGVO und des BDSG an die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Vergabeverfahren und öffentlichen Aufträgen.
EU-Regelung für Kleinbeihilfen, die öffentliche Förderungen unterhalb bestimmter Schwellenwerte von der Genehmigungspflicht befreit.
Öffentlicher Auftrag über die Erbringung von Dienstleistungen wie Beratung, Reinigung, IT-Services oder Planungsleistungen.
Öffentliche Ausschreibung für Druck- und Managed Print Services für öffentliche Einrichtungen.
Elektronisches Verfahren zur Authentifizierung und Integritätssicherung von Dokumenten in der elektronischen Vergabe.
Elektronische Abwicklung öffentlicher Vergabeverfahren über digitale Plattformen – seit 2020 in Deutschland verpflichtend.
Iteratives elektronisches Verfahren zur Preisfindung, bei dem Bieter ihre Angebote in Echtzeit anpassen können.
Schriftliche Erklärung eines Bieters über das Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Tatsachen, die als vorläufiger Eignungsnachweis dient.
Auftragswerte, ab denen das europäische Vergaberecht mit strengeren Regeln und EU-weiter Veröffentlichungspflicht gilt.
Verordnung zur elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren mit Vorgaben für Plattformen, Formate und Verschlüsselung.
Standardisierte Vertragstypen für die öffentliche IT-Beschaffung in Deutschland, herausgegeben vom BMI, die verschiedene Leistungsarten wie Kauf, Dienstvertrag, Cloud und Systemlieferung abdecken.
Europäisches Umweltmanagement- und Audit-System (Eco-Management and Audit Scheme), das in öffentlichen Vergaben als Nachweis für Umweltmanagement-Kompetenz anerkannt wird.
Anforderungen an die Befähigung und Leistungsfähigkeit von Bietern, die zur Auftragsdurchführung erfüllt sein müssen.
Möglichkeit für Bieter, sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu berufen, ohne eine Bietergemeinschaft zu bilden.
Öffentliche Ausschreibung für Strom- und Gaslieferungen mit Anforderungen an Ökostrom-Anteile und Preismodelle.
Zusammenschluss mehrerer öffentlicher Auftraggeber zur gemeinsamen Beschaffung, um Mengenvorteile und Effizienzgewinne zu erzielen.
Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. XRechnung), die von öffentlichen Auftraggebern seit 2020 verpflichtend akzeptiert werden muss.
Aufteilung eines Auftrags in Fachlose nach Art oder Fachgebiet, z. B. separate Lose für Elektro, Sanitär und Rohbau.
Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem der Auftraggeber ohne formales Verfahren direkt mit einem oder mehreren Unternehmen verhandelt.
Standardformular zur Eigenerklärung über die Eignung eines Bieters bei öffentlichen Bauaufträgen, das Angaben zu Umsatz, Referenzen und Zuverlässigkeit enthält.
Eignungskriterium, das die fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen eines Bieters für die ausgeschriebene Leistung nachweist.
Dienstleistungen von Architekten, Ingenieuren und anderen Freiberuflern, die nach besonderen Vergaberegeln vergeben werden.
Öffentliche Ausschreibung für ganzheitliches Gebäudemanagement einschließlich technischem, infrastrukturellem und kaufmännischem FM.
Vergabe eines Auftrags als Ganzes ohne Aufteilung in Lose – nur bei wirtschaftlichen oder technischen Gründen zulässig.
Qualitätsbasiertes Auswahlverfahren, bei dem ein Fachgremium (Gutachterausschuss) die eingereichten Konzepte oder Entwürfe bewertet, häufig bei Architektur- und Planungsleistungen.
Zentrales deutsches Gesetz, das im vierten Teil die Grundlagen des öffentlichen Vergaberechts regelt.
Vergabegrundsatz, der alle Bieter gleich zu behandeln und zu gleichen Bedingungen am Verfahren teilnehmen zu lassen verlangt.
Gesetzliche Pflicht des Auftragnehmers, für Mängel der erbrachten Leistung innerhalb bestimmter Fristen einzustehen.
Fachspezifische Bauleistung eines bestimmten Handwerks- oder Fachgewerbes innerhalb eines Bauprojekts.
Zertifizierungen und Qualitätszeichen (Blauer Engel, EU Ecolabel, Fairtrade u.a.), die in Ausschreibungen als Nachweis für Umwelt- und Sozialstandards gefordert werden.
Unternehmen, das einen Gesamtauftrag übernimmt und Teilleistungen an Nachunternehmer vergibt.
Standardisiertes Datenformat des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) für den elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen, Angeboten und Abrechnungen bei Bauausschreibungen.
Verordnung, die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen bei Planungsaufträgen regelt und als Orientierung dient.
Rechtsrahmen des öffentlichen Haushaltsrechts, der die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit für die öffentliche Beschaffung vorgibt.
Die neun Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die den Planungsprozess strukturieren und die Honorarberechnung bestimmen.
Vergabeverfahren zur Entwicklung innovativer Produkte oder Dienstleistungen, die am Markt noch nicht verfügbar sind, mit anschließendem Erwerb.
Vorgeschaltetes Verfahren, in dem Unternehmen ihr Interesse an einer geplanten Ausschreibung bekunden, bevor das eigentliche Vergabeverfahren beginnt.
Dokument, das in IT-Ausschreibungen gefordert wird und die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit beschreibt.
Internationale Managementsystem-Zertifizierungen (ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001 u.a.), die in öffentlichen Ausschreibungen als Eignungs- oder Zuschlagskriterium gefordert werden.
Software-gestützte Baukalkulation mit RIB iTWO, dem Branchenstandard für Angebotskalkulation, Aufmaß und Abrechnung bei öffentlichen Bauausschreibungen in Deutschland.
Vertrag, bei dem ein Unternehmen das Recht erhält, eine Bau- oder Dienstleistung zu erbringen und dafür das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt.
Vergabe eines Vertrags, bei dem das wirtschaftliche Risiko der Leistungserbringung beim Konzessionsnehmer liegt.
Rechtsgebiet zum Schutz des Wettbewerbs, das auch Absprachen zwischen Bietern bei öffentlichen Vergaben verbietet.
Recht des öffentlichen Auftraggebers oder Auftragnehmers, einen Vergabevertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig zu beenden.
Berechtigung eines Arzneimittels zur Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung – Voraussetzung für die Teilnahme an GKV-Ausschreibungen.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Unterstützung und Automatisierung von Prozessen in der öffentlichen Beschaffung.
Vergabegrundsatz, nach dem öffentliche Aufträge in Teil- und Fachlose aufzuteilen sind, um den Mittelstand zu fördern.
Detaillierte Beschreibung aller zu erbringenden Leistungen mit Mengenangaben und Positionen.
Aufteilung eines Gesamtauftrags in mehrere Teilaufträge, um auch kleineren Unternehmen die Teilnahme zu ermöglichen.
Öffentlicher Auftrag über den Kauf, das Leasing oder die Miete von Waren, einschließlich Nebenleistungen wie Montage.
Eignungskriterium, das die wirtschaftliche, finanzielle und technische Kapazität eines Bieters zur Auftragsausführung belegt.
Öffentliche Ausschreibung für Laborgeräte, Analyseinstrumente und Verbrauchsmaterial mit Spezifikations-, Kalibrierungs- und Wartungsanforderungen.
Vorbereitende Maßnahme vor einer Ausschreibung, bei der Auftraggeber den Markt sondieren, um Leistungsanforderungen besser definieren zu können.
Einzelabruf aus einem bestehenden Rahmenvertrag, bei dem die Rahmenvertragspartner in einem verkürzten Wettbewerb zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Förmliche Anzeige eines Mangels an der erbrachten Leistung gegenüber dem Auftragnehmer zur Wahrung der Gewährleistungsrechte.
Vergaberechtlicher Grundsatz zur besonderen Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen.
Öffentliche Ausschreibung für Büromöbel, Schulmöbel und Einrichtungsgegenstände mit Ergonomie- und Nachhaltigkeitsanforderungen.
Das nichtoffene Verfahren ist ein Vergabeverfahren, bei dem der Auftraggeber nach öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert. Es ist in § 16 VgV und § 3a EU VOB/A geregelt.
Aufstellung aller vom Auftraggeber geforderten Nachweise und Unterlagen, die ein Bieter im Vergabeverfahren vorlegen muss.
Rechtsschutzverfahren vor der Vergabekammer, mit dem Bieter Vergaberechtsverstöße anfechten können.
Formeller Antrag eines Bieters bei der Vergabekammer zur Überprüfung eines Vergabeverfahrens wegen mutmaßlicher Vergaberechtsverstöße.
Vergabegrundsatz, der sachfremde Benachteiligungen von Bietern aufgrund von Herkunft, Größe oder anderen Merkmalen verbietet.
Alternatives Angebot eines Bieters, das von den Vorgaben der Leistungsbeschreibung abweicht und eine andere Lösung vorschlägt.
Aufforderung des Auftraggebers an einen Bieter, fehlende oder unvollständige Unterlagen, Erklärungen oder Nachweise innerhalb einer Frist nachzureichen.
Teilleistung eines öffentlichen Auftrags, die der Hauptauftragnehmer an einen Nachunternehmer weitergibt.
Systematischer Prozess zur Verwaltung von Leistungsänderungen und Mehrkostenforderungen während der Vertragsausführung.
Behörde oder Gericht, die Vergabeentscheidungen im Oberschwellenbereich auf Antrag eines Bieters überprüft.
Vergabeverfahren, bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Vergabeverfahren für Aufträge ab den EU-Schwellenwerten mit strengen Formvorgaben nach GWB, VgV oder VOB/A EU.
Vergabeverfahren im Gesundheitswesen, bei dem alle Unternehmen zu identischen Konditionen einen Vertrag abschließen können, ohne Mengenbegrenzung und ohne wettbewerbliche Auswahl.
Spezialisierte Kammer am Oberlandesgericht, die als Beschwerdeinstanz über Vergabekammer-Entscheidungen entscheidet.
Verfahren zur Auswahl von Planungsentwürfen durch ein Preisgericht, insbesondere in Architektur, Stadtplanung und Ingenieurwesen.
Strukturiertes Kalkulationsdokument im Vergabeverfahren, in dem der Bieter seine Einheitspreise und Gesamtpreise für die ausgeschriebenen Leistungspositionen einträgt.
Öffentlicher Auftrag über Architekten- oder Ingenieurleistungen wie Entwurf, Genehmigungsplanung oder Bauleitung.
Vorab-Eignungsprüfung, bei der Unternehmen ihre Leistungsfähigkeit einmalig zentral nachweisen.
Tabellarische Gegenüberstellung aller Angebotspreise in einem Vergabeverfahren zur transparenten Preisvergleichung und Prüfung auf Ausreißer.
Bauvertrag mit festem Gesamtpreis, bei dem das Mengenrisiko beim Auftragnehmer liegt – Alternative zum Einheitspreisvertrag.
Öffentliche Ausschreibung für Brief- und Paketdienstleistungen nach der Liberalisierung des Postmarktes.
Pan-European Public Procurement Online – EU-weites Netzwerk für standardisierten elektronischen Datenaustausch im Beschaffungswesen.
Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Unternehmen über die Bedingungen künftiger Einzelaufträge innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Aufstellung vergleichbarer, erfolgreich durchgeführter Projekte, die ein Bieter als Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorlegt.
Pflicht eines Bieters, erkannte Vergabeverstöße unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, um den Rechtsschutz im Nachprüfungsverfahren nicht zu verlieren.
Formelle Beanstandung eines Vergabeverstoßes durch einen Bieter gegenüber dem Auftraggeber als Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren.
Vertrag zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Pharmaunternehmen über Preisnachlässe für Arzneimittel gemäß § 130a Abs. 8 SGB V, vergeben im Wettbewerbsverfahren.
Formeller Akt der Angebotsöffnung zu einem festgelegten Zeitpunkt, bei dem eingegangene Angebote geöffnet und dokumentiert werden.
Formeller Eröffnungstermin, bei dem eingegangene Angebote in einem Vergabeverfahren geöffnet und dokumentiert werden.
Vertragsbestandteil in IT- und Dienstleistungsausschreibungen, der messbare Qualitätsparameter wie Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Performance-Kennzahlen definiert.
Offizielles Protokoll über die Öffnung der eingegangenen Angebote mit Angabe der Bieter und Angebotspreise.
Auftragswerte, die bestimmen, ob nationales oder europäisches Vergaberecht zur Anwendung kommt.
Vergabeverordnung für Auftraggeber in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Telekommunikation mit besonderen Regelungen und höheren Schwellenwerten.
Methode zur Ermittlung des geschätzten Auftragswerts, um die Anwendung von EU-Vergabevorschriften zu bestimmen.
Privates Gericht zur außergerichtlichen Streitbeilegung, das im öffentlichen Vergaberecht nur eingeschränkt zulässig ist.
Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Vergabekammer, einzulegen beim OLG-Vergabesenat innerhalb von 2 Wochen.
Soziale Anforderungen und Bewertungskriterien in Vergabeverfahren, die faire Arbeitsbedingungen, Inklusion und soziale Standards fördern.
Maßnahmen eines Unternehmens nach Vergabeverstößen, um trotz Ausschlussgründen wieder an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen zu können.
Pflicht des Auftraggebers, vor Beginn des Vergabeverfahrens den voraussichtlichen Gesamtwert des Auftrags sorgfältig zu schätzen.
Vergütungsmodell, bei dem die Leistung nach tatsächlichem Aufwand (Stundensätze × Stunden) abgerechnet wird – häufig bei Beratungs- und IT-Dienstleistungen.
Öffentliche Ausschreibung für Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen mit Anforderungen an Zuverlässigkeit und Qualifikation.
Unternehmen, das vom Hauptauftragnehmer mit der Ausführung von Teilleistungen eines öffentlichen Auftrags beauftragt wird.
Bewerbung eines Unternehmens zur Teilnahme an einem beschränkten Vergabeverfahren.
Landesgesetz, das Auftragnehmer öffentlicher Aufträge verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen zu gewähren.
Vergaberechtlicher Grundsatz, der Auftraggeber zur Nachvollziehbarkeit und Offenlegung aller Verfahrensentscheidungen verpflichtet.
Online-Datenbank der EU für öffentliche Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte.
Öffentliche Ausschreibung für Textilreinigungs- und Mietserviceleistungen für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Behörden.
Vergabeverfahren für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, geregelt durch UVgO, VOB/A Abschnitt 1 und Landesrecht.
Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Ökologische Anforderungen und Bewertungskriterien in Vergabeverfahren zur Förderung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung.
Das Verhandlungsverfahren ist ein Vergabeverfahren, bei dem der Auftraggeber mit ausgewählten Unternehmen über die Auftragsbedingungen verhandelt. Es wird bei komplexen Leistungen eingesetzt, deren Anforderungen nicht präzise im Voraus definiert werden können.
Vorab-Bekanntmachung eines Auftraggebers über geplante Vergabeverfahren, die den Markt frühzeitig informiert und Fristen verkürzen kann.
Ausnahme-Vergabeverfahren, bei dem der Auftraggeber ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung direkt mit ausgewählten Unternehmen verhandelt.
Umfassende schriftliche Dokumentation aller wesentlichen Entscheidungen und Schritte eines Vergabeverfahrens.
Vergabeunterlagen sind die Gesamtheit aller Dokumente, die der Auftraggeber den Bietern zur Verfügung stellt. Sie umfassen die Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, Bewerbungsbedingungen und weitere Formulare.
Verbindliche Erklärung eines Nachunternehmers oder Eignungsverleihers, dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung zu stellen.
Pflichtdokumentation des gesamten Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber, die alle wesentlichen Entscheidungen festhält.
Dokument zum Nachweis bestehender Versicherungen, das im Vergabeverfahren als Eignungsnachweis gefordert wird.
Erklärung zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens ausgetauscht werden.
Gesamtheit der Rechtsnormen, die regeln, wie öffentliche Auftraggeber Aufträge an Unternehmen vergeben müssen.
Verordnung, die das Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt.
Behörde, die bei Vergaberechtsverstößen im Nachprüfungsverfahren entscheidet und Bieterrechte schützt.
Regelwerk für die Vergabe und Abwicklung von Bauleistungen, bestehend aus drei Teilen: VOB/A, VOB/B und VOB/C.
Verordnung zur Erhebung statistischer Daten über öffentliche Auftragsvergaben zur Verbesserung der Transparenz und Evaluierung des Vergabewesens.
Ausschluss eines Unternehmens von öffentlichen Vergabeverfahren aufgrund schwerwiegender Verfehlungen wie Korruption, Betrug oder Kartellverstöße.
Vertraglich vereinbarte Geldzahlung, die der Auftragnehmer bei Vertragsverletzungen – insbesondere Terminüberschreitungen – leisten muss.
Grundlegende Überarbeitung des deutschen Vergaberechts, zuletzt 2016 durch Umsetzung der EU-Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU.
Vergabegrundsatz, nach dem Anforderungen an Bieter und Angebote in angemessenem Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen müssen.
Verwaltungsvorschrift des Bundes mit standardisierten Formularen, Richtlinien und Verfahrenshinweisen für die Durchführung öffentlicher Vergaben.
Eine Vergabeplattform ist eine elektronische Plattform, über die öffentliche Auftraggeber Ausschreibungen veröffentlichen und Bieter ihre Angebote einreichen. In Deutschland gibt es über 30 verschiedene Vergabeplattformen wie DTVP, evergabe.de oder Vergabe24.
Ein Vergabemarktplatz ist eine Online-Plattform, auf der öffentliche Ausschreibungen zentral gebündelt und für Unternehmen zugänglich gemacht werden. Bekannte Beispiele sind der Vergabemarktplatz NRW oder der Vergabemarktplatz Brandenburg.
Zeitraum, für den ein öffentlicher Vertrag geschlossen wird – beeinflusst den Wettbewerb und die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung.
Zustand, in dem alle Voraussetzungen für den Beginn eines Vergabeverfahrens erfüllt sind – insbesondere die vollständige Leistungsbeschreibung und gesicherte Finanzierung.
Öffentliche Ausschreibung für Versicherungsleistungen (Haftpflicht, Gebäude, KFZ-Flotte, D&O).
Organisationseinheit eines öffentlichen Auftraggebers, die für die Durchführung von Vergabeverfahren zuständig ist.
Person, die innerhalb einer Organisation die Vergabeverfahren koordiniert und als Schnittstelle zwischen Fachabteilungen und Vergabestelle fungiert.
Person mit der Befugnis und Verantwortung für die operative Durchführung einzelner Vergabeverfahren.
Vergabeverfahren für besonders komplexe Aufträge, bei dem der Auftraggeber mit Bietern Lösungen entwickelt.
Systematisches Verfahren zur Bewertung und Rangfolgebestimmung eingereichter Angebote anhand festgelegter Kriterien.
Grundprinzip des Vergaberechts, das sicherstellt, dass öffentliche Aufträge im fairen Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern vergeben werden.
Vertrag über die regelmäßige Pflege, Inspektion und Instandhaltung von Anlagen, Geräten oder Software im öffentlichen Auftrag.
Internes Dokument des Auftraggebers, das die Bewertung aller Angebote und die Zuschlagsentscheidung nachvollziehbar dokumentiert.
Auftragswertgrenzen, die bestimmen, welches Vergabeverfahren anzuwenden ist und ob vereinfachte Regeln gelten (z.B. Direktvergabe, Unterschwellenvergabe).
Rechtsgebiet, das fairen Wettbewerb sichert – umfasst Kartellrecht (GWB) und Recht gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).
Vertragstyp, bei dem der Auftragnehmer die Herstellung eines bestimmten Werks oder Erfolgs schuldet (§ 631 BGB).
Vorab festgelegte Kriterien, nach denen eingegangene Angebote bewertet und verglichen werden, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.
Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, das den Zuschlag im Vergabeverfahren erhält – nicht zwingend das günstigste.
Grundsatz des Vergaberechts, nach dem der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt werden muss.
Ausschreibung einer gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit Arzneimitteln eines bestimmten Wirkstoffs, strukturiert nach Darreichungsform, Wirkstärke und Packungsgröße.
Formaler Akt, durch den der Auftraggeber das Angebot eines Bieters annimmt und damit den Vertrag schließt.
Schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den erfolgreichen Bieter über die Annahme seines Angebots und die Erteilung des Zuschlags.
Rechtsgebiet, das die Vergabe und Verwendung öffentlicher Fördermittel regelt und bei der Beschaffung durch Zuwendungsempfänger Vergabepflichten auslösen kann.
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag an einen bestimmten Bieter zu vergeben.
Kriterien zur Bewertung und Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Angebots.
Eignungskriterium, das die Gesetzestreue und Vertrauenswürdigkeit eines Bieters als Vertragspartner der öffentlichen Hand prüft.
Organisation, die für mehrere öffentliche Auftraggeber gemeinsam Beschaffungen durchführt und so Skaleneffekte erzielt.
Festgelegter Zeitpunkt, zu dem die eingegangenen Angebote geöffnet und die wesentlichen Inhalte dokumentiert werden.
Vergabe von ÖPNV-Leistungen (Bus, Straßenbahn, S-Bahn) als öffentlicher Dienstleistungsauftrag nach VO (EG) Nr. 1370/2007.