Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — Patterno HIT
Stand: März 2026
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Patterno GmbH, Jungfrauenthal 8, 20149 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“). Mit Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag kraft Gesetzes auf die eingetragene Patterno GmbH über. Eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsbestandteile und Rangfolge
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die der Anbieter im Rahmen der SaaS-Plattform „Patterno HIT“ erbringt, sowie für alle weiteren vereinbarten Leistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.
(3) Der Vertrag zwischen den Parteien (nachfolgend „Vertrag“) setzt sich aus folgenden Dokumenten zusammen, die in der nachstehenden Rangfolge gelten. Bei Widersprüchen oder Abweichungen geht das jeweils vorrangige Dokument vor:
- Das individuelle Angebot (nachfolgend „Angebot“),
- diese AGB einschließlich des als Anlage 1 beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(4) Das Angebot legt insbesondere den vereinbarten Leistungsumfang, die Vergütung, die Vertragslaufzeit, die Anzahl der Benutzer sowie etwaige individuelle Vereinbarungen fest.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine webbasierte Software-as-a-Service-Plattform (SaaS) unter der Bezeichnung „Patterno HIT“ zur Verfügung. Die Plattform unterstützt den Kunden bei der systematischen Identifikation, Bewertung und Nachverfolgung relevanter öffentlicher Ausschreibungen. Der im Angebot vereinbarte Leistungsumfang ist maßgeblich.
(2) Die Plattform kann insbesondere folgende Funktionsbereiche umfassen: automatisierte Erfassung öffentlicher Ausschreibungen aus deutschen und europäischen Vergabeplattformen, KI-gestützte Analyse und Aufbereitung von Ausschreibungsinhalten, intelligente Ausschreibungssuche und -qualifizierung, Abruf von Vergabeunterlagen, Auftraggeber-Informationen, Workflow-Management sowie Benachrichtigungsfunktionen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software als Werkzeug zur eigenverantwortlichen Nutzung durch den Kunden. Der Anbieter schuldet keine Garantie für bestimmte Geschäftsergebnisse, insbesondere nicht für die Vollständigkeit der erfassten Ausschreibungen, die Richtigkeit der KI-basierten Klassifizierungen und Zusammenfassungen oder die Eignung der Suchergebnisse für konkrete Vergabeentscheidungen.
(4) Die Software dient ausschließlich als Recherche- und Informationssystem. Sie stellt keine Rechts-, Steuer-, Vergabe- oder Unternehmensberatung dar und ersetzt diese nicht. Die vom System ermittelten Relevanzeinschätzungen und Klassifizierungen sind als Arbeitshilfe zu verstehen und ersetzen nicht die fachliche Prüfung durch qualifiziertes Personal.
(5) Die Verfügbarkeit und Vollständigkeit der erfassten Ausschreibungsdaten hängt von der Zugänglichkeit der jeweiligen Vergabeplattformen und Datenquellen ab. Der Anbieter ist bestrebt, die Datenabdeckung kontinuierlich zu erweitern, schuldet jedoch keine vollständige Erfassung aller veröffentlichten Ausschreibungen.
§ 3 Vertragsschluss, Registrierung und Testphase
(1) Der Kunde kann sich auf der Plattform registrieren und erhält nach Registrierung eine kostenlose Testphase von 14 Tagen, in der sämtliche Funktionen der Software uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Während der Testphase fallen keine Nutzungsentgelte an. Mit Registrierung und Nutzung der Testphase erkennt der Kunde diese AGB an.
(2) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis kommt durch Unterzeichnung des Angebots durch beide Parteien zustande. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem im Angebot genannten Datum. Sofern kein Datum genannt ist, beginnt die Vertragslaufzeit mit Unterzeichnung des Angebots.
(3) Unterzeichnet der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Testphase kein Angebot, werden seine Daten nach weiteren 30 Tagen gelöscht.
(4) Der Kunde sichert zu, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäß im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu nutzen. Der vereinbarte Nutzungsumfang, insbesondere die Anzahl der Benutzer und etwaige Nutzungskontingente, ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Der Kunde kann im Rahmen seiner Organisation weitere Benutzer bis zur im Angebot vereinbarten Höchstzahl anlegen. Jeder Benutzerzugang ist personenbezogen und darf ausschließlich von der zugewiesenen Person genutzt werden. Das Teilen von Zugangsdaten zwischen mehreren Personen ist unzulässig.
(3) Wird der im Angebot vereinbarte Nutzungsumfang überschritten, ist der Anbieter berechtigt, eine zusätzliche Vergütung entsprechend der im Angebot festgelegten Konditionen zu verlangen. Wurden keine Konditionen für die Überschreitung vereinbart, richtet sich die zusätzliche Vergütung nach dem Verhältnis der vereinbarten Lizenzgebühr zum vereinbarten Nutzungsumfang.
(4) Jede über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehende Verwendung der Software, insbesondere die Dekompilierung, Disassemblierung, Weiterveräußerung oder öffentliche Zugänglichmachung, ist untersagt.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung bei offensichtlich missbräuchlicher Verwendung, insbesondere bei automatisierter Massenabfrage oder systematischem Scraping von Ausschreibungsdaten, die erkennbar über die übliche Geschäftstätigkeit des Kunden hinausgeht, nach vorheriger Ankündigung vorübergehend einzuschränken.
§ 5 Weiterentwicklung und Änderungen der Software
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Software jederzeit weiterzuentwickeln, zu verbessern oder Funktionen hinzuzufügen. Über wesentliche Änderungen informiert der Anbieter den Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums per E-Mail oder innerhalb der Software.
(2) Führt eine Änderung dazu, dass die Software für den im Angebot vereinbarten Nutzungszweck nicht mehr oder nur mit erheblichen Einschränkungen nutzbar ist, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht ist innerhalb eines Monats nach Kenntnis der geplanten Änderung in Textform auszuüben. Der Vertrag endet in diesem Fall mit dem Tag, an dem die Änderung in Kraft tritt, frühestens jedoch mit Zugang der Kündigungserklärung. Das Sonderkündigungsrecht entfällt, wenn der Anbieter von der Umsetzung der Änderung absieht.
§ 6 KI-Funktionalität und Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Software auf generativer künstlicher Intelligenz (Large Language Models), vektorbasierter Ähnlichkeitssuche und automatisierter Datenverarbeitung basiert. Die durch die Software erzeugten Inhalte, insbesondere Zusammenfassungen, Klassifizierungen, Relevanzeinschätzungen, Bid/No-Bid-Empfehlungen und Suchergebnisse, beruhen auf statistischen Modellen und Mustererkennung.
(2) KI-generierte Inhalte können Ungenauigkeiten, Fehler, fehlerhafte Klassifizierungen oder sogenannte „Halluzinationen“ (plausibel klingende, aber faktisch inkorrekte Informationen) enthalten. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Software keine menschliche Fachexpertise ersetzt und KI-Systeme naturgemäß fehleranfällig sind.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von der Software generierten Inhalte, insbesondere Ausschreibungszusammenfassungen, Relevanzeinschätzungen, KO-Kriterien-Analysen und Bid/No-Bid-Empfehlungen, vor deren geschäftlicher Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor einer Teilnahme an Vergabeverfahren die Originalunterlagen der jeweiligen Vergabestelle einzusehen.
(4) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für seine Vergabeentscheidungen, insbesondere für die Auswahl der Ausschreibungen, an denen er teilnimmt, sowie für die inhaltliche, rechtliche und wirtschaftliche Ausgestaltung seiner Angebote. Die Verwendung der Software erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
(5) Eine Haftung des Anbieters für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, die aus der geschäftlichen Verwendung von KI-generierten Inhalten oder aus versäumten Ausschreibungsfristen resultieren, ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftungsregelungen in § 13 bleiben im Übrigen unberührt.
(6) Der Kunde erhält an den durch die Software generierten Inhalten die vollumfänglichen Nutzungsrechte, soweit solche Rechte an KI-generierten Inhalten nach geltendem Recht entstehen. Der Anbieter behält sich keine Rechte an den vom Kunden veranlassten KI-Ausgaben vor.
§ 7 Datennutzung, Verarbeitung und Weiterentwicklung
(1) Eigentum an Kundendaten
Der Kunde behält sämtliche Rechte und das Eigentum an den von ihm in die Software eingegebenen, hochgeladenen oder konfigurierten Daten und Inhalten, insbesondere Suchprofile, Präferenzen, Organisationsdaten und Merklisteneinträge.
(2) Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrags und zur Bereitstellung der Software gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(3) Nutzung aggregierter Daten zur Weiterentwicklung
Der Anbieter ist berechtigt, die vom Kunden eingegebenen oder konfigurierten Daten in aggregierter und anonymisierter Form zu nutzen, um die Software, die zugrunde liegenden Algorithmen und statistische Modelle weiterzuentwickeln und zu verbessern. Eine Nutzung zum Training von KI-Modellen Dritter erfolgt nicht.
Anonymisierung bedeutet, dass personenbezogene Daten derart verarbeitet werden, dass eine Zuordnung zu einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person auch mit Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr möglich ist.
Aggregierung bedeutet die Zusammenfassung von Daten derart, dass einzelne Datensätze nicht mehr individuell identifizierbar sind und keine Rückschlüsse auf den Kunden, einzelne Personen, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige unternehmensbezogene Informationen möglich sind. Der Anbieter stellt insbesondere sicher, dass aus den aggregierten Daten keine Rückschlüsse auf Suchprofile, Vergabestrategien oder Wettbewerbspositionen einzelner Kunden gezogen werden können.
Der Kunde kann der Nutzung seiner Daten gemäß diesem Absatz jederzeit in Textform widersprechen. Der Anbieter wird dem Widerspruch innerhalb von 30 Tagen nachkommen. Der Widerspruch berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.
(4) Rechtsgrundlage und Verarbeitung
Der Kunde erteilt dem Anbieter mit Zustimmung zu diesen AGB die Weisung, die eingegebenen oder konfigurierten Daten zu anonymisieren und in aggregierter Form zur Weiterentwicklung der Software gemäß Absatz 3 zu nutzen. Der Anbieter verarbeitet die Daten insoweit als Auftragsverarbeiter im Rahmen dieser Weisung. Nach abgeschlossener Anonymisierung unterfallen die anonymisierten Daten nicht mehr dem Anwendungsbereich der DSGVO. Der Kunde kann diese Weisung jederzeit gemäß Absatz 3 in Textform widerrufen.
(5) Öffentliche Ausschreibungsdaten
Die durch die Software erfassten und verarbeiteten Ausschreibungsdaten stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen (Vergabeplattformen, Amtsblättern). An diesen öffentlichen Daten bestehen keine Eigentumsrechte des Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, diese Daten uneingeschränkt zu verarbeiten, anzureichern und Dritten zugänglich zu machen.
(6) Zeitliche Begrenzung
Das Recht zur Nutzung anonymisierter und aggregierter Daten gemäß Absatz 3 besteht zeitlich unbegrenzt, da anonymisierte Daten keinen Personenbezug mehr aufweisen.
(7) Auftragsverarbeitung und Unterauftragnehmer
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten die Regelungen des als Anlage 1 beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV ist integraler Bestandteil dieser AGB. Zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen setzt der Anbieter Unterauftragnehmer ein, insbesondere für Cloud-Hosting und KI-Verarbeitung. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragnehmer ist im AVV aufgeführt. Der Anbieter stellt sicher, dass alle Unterauftragnehmer mindestens dem gleichen Datenschutzniveau unterliegen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde wirkt bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit. Insbesondere stellt der Kunde dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung.
(2) Der Kunde informiert sich eigenständig über die wesentlichen funktionalen Merkmale der Software sowie deren technische Voraussetzungen (insbesondere unterstützte Browser und Betriebssysteme). Der Kunde ist für die Sicherstellung verantwortlich, dass seine IT-Systeme den technischen Anforderungen entsprechen und auf dem aktuellen Stand sind.
(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für seine IT-Infrastruktur, insbesondere deren Einrichtung und Betrieb. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten trägt der Kunde selbst.
(4) Der Kunde ist für die regelmäßige und vollständige Sicherung seiner geschäftsrelevanten Daten und Dokumente selbst verantwortlich.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm in die Software eingestellten Informationen und Dokumente korrekt sind und keine Schadsoftware (Viren, Trojaner, etc.) enthalten. Für Schäden, die durch fehlerhafte Informationen oder Dokumente des Kunden entstehen, haftet der Kunde.
(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, entfällt die Leistungspflicht des Anbieters im entsprechenden Umfang und für den entsprechenden Zeitraum, soweit die Leistungserbringung von der vorherigen Mitwirkung des Kunden abhängt. Der Anbieter ist berechtigt, eine angemessene Vergütung für den durch die fehlende oder verspätete Mitwirkung entstandenen Mehraufwand zu verlangen.
§ 9 Wartung und Support
(1) Verfügbarkeit
Der Anbieter stellt die Software im Jahresmittel mit einer Verfügbarkeit von 95% zur Verfügung, berechnet auf Basis einer 24/7-Betrachtung (8.760 Stunden pro Jahr), soweit im Angebot kein abweichendes Service Level vereinbart wurde. Von der Berechnung ausgenommen sind geplante Wartungsfenster gemäß Absatz 2 sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände, einschließlich der Nichtverfügbarkeit externer Vergabeplattformen und Datenquellen.
(2) Wartung und Updates
Der Anbieter ist berechtigt, die Software für Wartungs-, Sicherheits- oder Updatearbeiten vorübergehend einzuschränken oder abzuschalten. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit 48 Stunden im Voraus per E-Mail angekündigt und soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr MEZ) durchgeführt.
(3) Verfügbarkeitsgutschrift
Unterschreitet die tatsächliche Verfügbarkeit in einem Kalendermonat den vereinbarten Zielwert, erhält der Kunde auf Anfrage eine anteilige Rückerstattung des für diesen Zeitraum gezahlten Nutzungsentgelts nach folgender Staffel:
- Bei 94,0% bis 94,9% Verfügbarkeit: 5% Gutschrift
- Bei 93,0% bis 93,9% Verfügbarkeit: 10% Gutschrift
- Bei 92,0% bis 92,9% Verfügbarkeit: 15% Gutschrift
- Bei 91,0% bis 91,9% Verfügbarkeit: 20% Gutschrift
- Bei unter 91,0% Verfügbarkeit: 25% Gutschrift
Die Geltendmachung muss innerhalb von 30 Tagen nach Ende des betroffenen Monats erfolgen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz gemäß § 13, bleiben hiervon unberührt.
(4) Datenaktualität
Der Anbieter bemüht sich, Ausschreibungsdaten zeitnah nach deren Veröffentlichung auf den jeweiligen Vergabeplattformen zu erfassen und bereitzustellen. Eine Echtzeitverfügbarkeit wird nicht geschuldet. Die typische Verzögerung zwischen Veröffentlichung und Verfügbarkeit in der Software beträgt in der Regel bis zu 24 Stunden.
(5) Support
Der Anbieter bietet technischen Support per E-Mail (info@patterno.de) während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr MEZ, außer an gesetzlichen Feiertagen in Hamburg). Der Anbieter bemüht sich, Supportanfragen innerhalb von zwei Werktagen zu beantworten. Abweichende Support-Konditionen können im Angebot vereinbart werden.
§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Vergütung
Die Vergütung für die Nutzung der Software richtet sich nach dem Angebot. Alle im Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zahlungsweise
Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Abrechnung quartalsweise im Voraus. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch per E-Mail. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
(3) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Sperrung bei Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Rechnungen oder eines Betrags in Höhe von mindestens zwei Quartalsentgelten in Verzug, ist der Anbieter nach erfolgloser schriftlicher Mahnung mit einer Nachfrist von 10 Werktagen berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Nach vollständiger Zahlung wird der Zugang unverzüglich wiederhergestellt.
(5) Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung durch beide Parteien ausgeschlossen.
(2) Verlängerung und ordentliche Kündigung
Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(3) Form der Kündigung
Die Kündigung bedarf der Textform gemäß § 126b BGB und kann per E-Mail an info@patterno.de erfolgen. Der Anbieter bestätigt den Zugang der Kündigung binnen drei Werktagen per E-Mail. Erfolgt keine Bestätigung, sollte der Kunde den Zugang der Kündigung anderweitig sicherstellen.
(4) Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- (a) schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder den Vertrag, sofern eine Abmahnung mit angemessener Fristsetzung erfolglos geblieben ist,
- (b) Insolvenz, Zahlungseinstellung oder Liquidation einer Partei,
- (c) schwerwiegenden Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere gegen Datenschutzrecht.
(5) Datenexport und Löschung
Nach Vertragsbeendigung hat der Kunde 30 Tage Zeit, seine Daten über die in der Software bereitgestellten Exportfunktionen in einem Standardformat selbst herunterzuladen. Nach Ablauf dieser Frist werden sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden, Suchprofile, Merklisteneinträge und sonstige kundenspezifische Inhalte gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Anonymisierte und aggregierte Daten gemäß § 7 Abs. 3 bleiben hiervon unberührt.
(6) Einstellung des Geschäftsbetriebs
Bei geplanter dauerhafter Einstellung des Geschäftsbetriebs oder wesentlicher Teile der Software verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden mindestens drei Monate im Voraus schriftlich zu informieren und die Datenexportfunktion gemäß Absatz 5 bereitzustellen. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung zu.
(7) Fortgeltende Bestimmungen
Bei Beendigung des Vertrags — gleich aus welchem Rechtsgrund — gelten diejenigen Bestimmungen fort, die ihrem Sinn und Zweck nach auch über die Beendigung der gegenseitigen Leistungspflichten hinaus Anwendung finden sollen. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zur Vertraulichkeit (§ 14), Haftung (§ 13), Vergütung bis zur vollständigen Abrechnung (§ 10) und den Schlussbestimmungen (§ 17).
§ 12 Preisanpassung und Änderung der AGB
(1) Preisanpassung
Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Vergütungen frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten in angemessenem Umfang anzupassen, um Kostenerhöhungen und funktionale Erweiterungen auszugleichen. Im Zweifelsfall ist eine Anpassung angemessen, wenn die vereinbarten Vergütungen um nicht mehr als 5% erhöht werden. Als relevante Kostenfaktoren gelten insbesondere Kosten für KI-Infrastruktur und API-Dienste, Cloud-Hosting, Datenquellen und Plattformzugänge, Personal sowie Änderungen gesetzlicher Abgaben.
Übt der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Anpassungsmitteilung sein Widerspruchsrecht in Textform aus, hat der Anbieter das Recht, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Widerspruchs zu kündigen. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gelten die neuen Vergütungen als vereinbart. Eine Änderung der im Angebot vereinbarten Vergütung kann nicht über eine Änderung dieser AGB herbeigeführt werden.
(2) Änderung der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens zwei Monaten zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Änderungen, die den Kernleistungsumfang gemäß § 2, die Vergütung gemäß § 10 oder die Haftungsregelungen gemäß § 13 zum Nachteil des Kunden verändern, sind von diesem Änderungsrecht ausgenommen und bedürfen einer gesonderten individuellen Vereinbarung. Die Änderung wird dem Kunden in Textform mitgeteilt. Die Änderungsmitteilung muss die vorgenommenen Änderungen im Einzelnen bezeichnen und den Kunden ausdrücklich und in hervorgehobener Form auf die Rechtsfolge des Schweigens (Genehmigungsfiktion) und auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Der Kunde kann der Änderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum geplanten Inkrafttreten der Änderung mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als genehmigt.
§ 13 Gewährleistung und Haftung
(1) Mängelmeldung
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel der Software unverzüglich nach Feststellung in Textform (E-Mail an info@patterno.de) zu melden und den Mangel möglichst genau zu beschreiben, soweit möglich unter Beifügung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen, die den Mangel veranschaulichen. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Mängelmeldung und bemüht sich um zeitnahe Behebung.
(2) Nacherfüllung
Im Falle eines Mangels hat der Anbieter das Recht zur Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Mängelbeseitigung, Bereitstellung einer mangelfreien Softwareversion oder durch Aufzeigen zumutbarer Möglichkeiten zur Vermeidung der Auswirkungen des Mangels. Der Anbieter ist zu zwei Nacherfüllungsversuchen berechtigt.
(3) Weitere Gewährleistungsrechte
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl das Entgelt mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Recht zur Selbstvornahme, insbesondere entsprechend § 536a Abs. 2 BGB, besteht nicht.
(4) Einschränkung bei externen Datenquellen
Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit ein Fehler auf die Nichtverfügbarkeit, Unvollständigkeit oder fehlerhafte Bereitstellung von Daten durch externe Vergabeplattformen, Datenquellen oder Drittanbieter zurückzuführen ist, es sei denn, der Anbieter hat es versäumt, zumutbare Maßnahmen zur Erkennung und Kommunikation solcher Störungen zu ergreifen.
(5) Ausschluss bei Fehlbedienung
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Fehlfunktionen darauf beruhen, dass (a) der Kunde oder die von ihm autorisierten Benutzer die Software nicht bestimmungsgemäß verwendet haben, insbesondere nicht in Übereinstimmung mit der vorhandenen Dokumentation, oder (b) der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist.
(6) Keine Garantien
Der Anbieter übernimmt keine Garantie im Sinne des § 443 BGB für bestimmte Eigenschaften der Software, insbesondere nicht für die Vollständigkeit der erfassten Ausschreibungen, die Genauigkeit der KI-basierten Klassifizierungen oder die Relevanz der Suchergebnisse, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(7) Ausschluss verschuldensunabhängiger Haftung
Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden sind (§ 536a Abs. 1 BGB analog), wird ausgeschlossen, soweit die Parteien nicht ausdrücklich eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen haben.
(8) Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- (b) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- (c) nach dem Produkthaftungsgesetz,
- (d) im Umfang einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie.
(9) Haftung bei leichter Fahrlässigkeit — Kardinalpflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist pro Schadensfall auf die im Angebot vereinbarte Jahresvergütung, maximal jedoch 25.000 EUR, begrenzt. Bei mehreren Schadensfällen in einem Vertragsjahr ist die Gesamthaftung auf das Doppelte der Jahresvergütung, maximal jedoch 50.000 EUR, begrenzt.
(10) Haftungsausschluss im Übrigen
Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht-wesentlicher Pflichten haftet der Anbieter nicht.
(11) Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, versäumte Ausschreibungsfristen, nicht erkannte Ausschreibungen, Produktionsausfall und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen, sofern nicht Absatz 8 eingreift.
(12) Datenverlust
Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Datensicherungskopien durch den Kunden entstanden wäre.
(13) Erfüllungsgehilfen
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter, Vertreter und gesetzlichen Vertreter des Anbieters sowie aller Unterauftragnehmer des Anbieters.
(14) Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren in zwölf Monaten. Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 8, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gemäß Absatz 9, bei Arglist oder soweit gesetzlich längere Fristen zwingend vorgeschrieben sind. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 14 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“), geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Preise und Konditionen dieses Vertrags, Geschäftsstrategien, technische Informationen sowie Kundendaten.
(2) Vertrauliche Informationen dürfen nur zu Zwecken der Vertragsdurchführung verwendet werden. Jede Partei haftet für Verstöße durch ihre Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater und Vertreter wie für eigenes Handeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von drei Jahren fort.
(3) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:
- (a) bei Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren,
- (b) nach Offenlegung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt wurden,
- (c) der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung nachweislich bekannt waren,
- (d) von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt oder erhalten wurden,
- (e) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen; die empfangende Partei informiert die offenlegende Partei hierüber unverzüglich, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Nutzung anonymisierter und aggregierter Daten gemäß § 7 Abs. 3 stellt keine Verletzung der Vertraulichkeitspflichten nach diesem Paragraphen dar.
(5) Die Parteien dürfen die jeweils andere Partei in Pressemitteilungen, Produktbroschüren, auf ihren Websites und in Informationsmaterialien namentlich nennen und darauf hinweisen, dass ein Vertragsverhältnis besteht oder bestand. Jede Partei kann diese Berechtigung jederzeit in Textform gegenüber der anderen Partei widerrufen.
§ 15 Abtretung
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters auf Dritte zu übertragen oder abzutreten. Ausgenommen hiervon sind Abtretungen im Rahmen von Unternehmensveräußerungen, Fusionen oder vergleichbaren Umstrukturierungen, sofern der Rechtsnachfolger die Verpflichtungen aus diesem Vertrag übernimmt. Satz 1 gilt nicht für Geldforderungen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag an ein mit ihm im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Unternehmensveräußerung, bei der die wesentlichen wirtschaftlichen Vermögenswerte auf einen Erwerber übertragen werden, abzutreten.
§ 16 Höhere Gewalt
(1) Beide Parteien sind von ihren Leistungspflichten befreit, soweit und solange die Erfüllung durch höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar wird. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, die auch durch äußerste Sorgfalt nicht abgewendet werden können, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen oder großflächige Ausfälle der Telekommunikationsinfrastruktur.
(2) Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende der höheren Gewalt zu informieren.
(3) Dauert die höhere Gewalt länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.
(2) Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg, Deutschland.
(3) Formerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB. Dies gilt auch für diese Klausel selbst. Elektronische Kommunikation (E-Mail) genügt der Textform.
(4) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung.
(5) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz des Anbieters in Hamburg.
Kontaktdaten
Patterno GmbH
Jungfrauenthal 8
20149 Hamburg
Deutschland
Vertreten durch: Leon Brunner, Geschäftsführer
E-Mail: info@patterno.de
Website: https://www.patterno.de
Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO im Rahmen des Hauptvertrags (AGB und Angebot).
(2) Der Auftragsverarbeiter (Anbieter) verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen (Kunde) ausschließlich im Rahmen der Bereitstellung der SaaS-Plattform „Patterno HIT“.
(3) Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Nach Vertragsbeendigung gelten die Regelungen in § 10 dieses AVV.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zweck der:
- (a) Bereitstellung und Betrieb der SaaS-Plattform „Patterno HIT“,
- (b) Benutzerverwaltung und Authentifizierung,
- (c) Speicherung und Verwaltung von Suchprofilen, Merklisten und Workflow-Einstellungen,
- (d) Versand von Benachrichtigungen und Newslettern an Benutzer des Kunden,
- (e) Erbringung von Support-Leistungen,
- (f) Erstellung anonymisierter und aggregierter Nutzungsstatistiken gemäß § 7 AGB.
§ 3 Art der personenbezogenen Daten
Gegenstand der Verarbeitung sind folgende Kategorien personenbezogener Daten:
- (a) Stammdaten: Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Benutzerrolle, Organisationszugehörigkeit,
- (b) Nutzungsdaten: Login-Zeiten, Suchverläufe, Suchprofile, Merklisteneinträge, Workflow-Status, Copilot-Anfragen,
- (c) Kommunikationsdaten: Support-Anfragen, Benachrichtigungseinstellungen,
- (d) Technische Daten: IP-Adressen, Browser-Typ, Session-Daten.
§ 4 Kategorien betroffener Personen
Die betroffenen Personen sind:
- (a) Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Beauftragte des Kunden, die als Benutzer auf der Plattform registriert sind,
- (b) Ansprechpartner und Administratoren der Organisation des Kunden.
§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die in diesem AVV und im Hauptvertrag festgelegten Regelungen gelten als Weisungen des Verantwortlichen. Weisungen, die über die vertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(3) Der Auftragsverarbeiter ergreift die gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (§ 6 dieses AVV).
(4) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten gemäß Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei der Meldung von Datenschutzverletzungen.
(5) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, wenn ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten bekannt werden.
(6) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstößt.
§ 6 Technische und organisatorische Maßnahmen
(1) Der Auftragsverarbeiter trifft insbesondere folgende Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO:
(a) Vertraulichkeit
- Zugriffskontrolle: Rollenbasiertes Berechtigungssystem, personalisierte Benutzerkonten
- Zugangskontrolle: Verschlüsselte Passwort-Speicherung, Multi-Faktor-Authentifizierung für administrative Zugänge
- Trennungskontrolle: Mandantentrennung, organisationsbezogene Datenisolierung
(b) Integrität
- Eingabekontrolle: Protokollierung von Datenänderungen
- Weitergabekontrolle: Verschlüsselte Datenübertragung (TLS 1.2+)
(c) Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Regelmäßige Datensicherungen
- Hosting bei zertifizierten Cloud-Anbietern mit redundanter Infrastruktur
- Monitoring und Alarmierung bei Systemausfällen
(d) Wiederherstellbarkeit
- Dokumentierte Wiederherstellungsverfahren
- Regelmäßige Tests der Datensicherungen
(2) Der Auftragsverarbeiter überprüft die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig und passt sie bei Bedarf dem aktuellen Stand der Technik an.
§ 7 Unterauftragnehmer
(1) Der Verantwortliche erteilt hiermit eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern mindestens 30 Tage vor der geplanten Änderung. Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Im Falle eines begründeten Widerspruchs ist der Auftragsverarbeiter berechtigt, den Hauptvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
(2) Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass den Unterauftragsverarbeitern dieselben Datenschutzpflichten auferlegt werden, die in diesem AVV festgelegt sind, insbesondere hinreichende Garantien dafür, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt.
(3) Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses setzt der Auftragsverarbeiter folgende Unterauftragsverarbeiter ein:
| Unterauftragnehmer | Leistung | Standort / Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Google Cloud EMEA Ltd. | Cloud Run (Application Hosting), Cloud SQL (PostgreSQL-Datenbank), Cloud Storage (Dokumentenspeicherung), Cloud Build (CI/CD), Cloud Scheduler (Job-Orchestrierung), Secret Manager | EU — Region europe-west3 (Frankfurt) |
| Google Cloud EMEA Ltd. | Vertex AI / Gemini (KI-Enrichment, Embedding, Copilot-Chat) | EU — Region europe-west4 (Niederlande) |
| Google LLC | Gmail SMTP (E-Mail-Versand für Benachrichtigungen und Newsletter) | EU/US (EU-US Data Privacy Framework) |
§ 8 Rechte betroffener Personen
(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen nach Möglichkeit durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflichten zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Rechte betroffener Personen gemäß Kapitel III DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch).
(2) Wendet sich eine betroffene Person mit einem Antrag gemäß Absatz 1 direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser den Antrag unverzüglich an den Verantwortlichen weiter.
§ 9 Kontrollrechte des Verantwortlichen
(1) Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung der Bestimmungen dieses AVV zu überprüfen. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung.
(2) Inspektionen und Audits können nach vorheriger Abstimmung (Ankündigungsfrist: mindestens 14 Werktage) während der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt werden. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Nachweis der Einhaltung auch durch Vorlage aktueller Zertifizierungen, Berichte unabhängiger Prüfer oder geeigneter Dokumentation zu erbringen.
(3) Die Kosten einer Inspektion oder eines Audits trägt der Verantwortliche, es sei denn, die Inspektion ergibt wesentliche Verstöße des Auftragsverarbeiters gegen diesen AVV.
§ 10 Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten
(1) Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter sämtliche im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten, soweit nicht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die Löschung erfolgt gemäß § 11 Abs. 5 AGB (30 Tage nach Vertragsende).
(2) Der Auftragsverarbeiter bestätigt die vollständige Löschung auf Anfrage des Verantwortlichen in Textform.
(3) Die Berechtigung zur Nutzung anonymisierter und aggregierter Daten gemäß § 7 AGB bleibt von der Löschungspflicht unberührt, da anonymisierte Daten keinen Personenbezug aufweisen.
§ 11 Haftung
Die Haftung der Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem AVV richtet sich nach den Regelungen des Hauptvertrags (§ 13 AGB), soweit nicht zwingende datenschutzrechtliche Regelungen (insbesondere Art. 82 DSGVO) eine abweichende Haftung vorsehen.
© März 2026